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   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08 (https://dejure.org/2008,17270)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2008 - 2 MB 25/08 (https://dejure.org/2008,17270)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 2 MB 25/08 (https://dejure.org/2008,17270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Kommunalaufsichtsbehörde zur Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Wege der einstweiligen Anordnung; Materielle Rechtskraft der Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    GO SH § 16 g; ; VwGO § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO SH § 16 g; VwGO § 123
    Bürgerbegehren; einstweilige Anordnung; Kommunalrecht; Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 40366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05

    Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Zulässig wäre nur eine Sicherungsanordnung, die vorübergehend Maßnahmen verhinderte, die das angestrebte Bürgerbegehren obsolet machten (vgl. Senatsbeschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363).

    Das schließt aber einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus, insbesondere dann, wenn - wie hier - die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363, Beschl. v. 24.04.2006 - 2 MB 10/06 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - 15 B 1744/07

    Bürgerbegehren gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Zwar stünde auch eine solche Regelung unter dem Vorbehalt des Erfolges in der Hauptsache, doch ist die Beurteilung der Frage, ob das Bürgerbegehren angesichts des bereits geschlossenen Kaufvertrages zulässig ist, nicht zeitlich begrenzbar (a. A. offenbar OVG NRW, Beschl. v. 06.12.2007 - 15 B 1744/07 -, DVBl. 2008, 120).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Auch wenn man der Ansicht folgt, dass für Verfahren nach § 123 VwGO kein absolutes Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht, kommt diese aber nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Regelungsanordnung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, NVwZ 1993, 291; BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 29.08

    Voraussetzungen der Geltung einer einem begünstigenden Verwaltungsakt mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit des erneut gestellten Antrages ergeben sich schon aus der materiellen Rechtskraft des Beschlusses vom 29. Mai 2008 - 6 B 29/08 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Auch wenn man der Ansicht folgt, dass für Verfahren nach § 123 VwGO kein absolutes Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache besteht, kommt diese aber nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Regelungsanordnung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, NVwZ 1993, 291; BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2006 - 2 MB 10/06

    Bürgerbegehren und Kostendeckungsvorschlag; Unterlassung einer Maßnahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Das schließt aber einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus, insbesondere dann, wenn - wie hier - die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363, Beschl. v. 24.04.2006 - 2 MB 10/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2006 - 2 MB 6/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Der Senat teilt die in der Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Ansicht, dass sich der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts trotz der in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO enthaltenen Bestimmung jedenfalls bei offenkundigen Rechtsmängeln des angefochtenen Beschlusses nicht auf das Beschwerdevorbringen beschränkt (so bereits Beschl. v. 11.04.2006 - 2 MB 6/06 - zum Meinungsstand vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Meyer-Ladewig/Rudisele, § 146 VwGO Rdnr. 13 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2006 - 2 O 9/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Eine Vervielfachung des Streitwertes nach § 5 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn mehrere Antragsteller - wie hier - eine Maßnahme als Rechtsgemeinschaft begehren (Senatsbeschl. v. 18.04.2006 - 2 O 9/06 -, NordÖR 2006, 322).
  • VG Hannover, 12.06.2008 - 6 A 100/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08
    Die dagegen gerichtete Klage ist beim Verwaltungsgericht anhängig (Az.: 6 A 100/08).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

    Denn selbst wenn man mit Blick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) eine Sicherungsanordnung dann für zulässig erachtet, wenn - wie hier - die Entscheidung der Antragsgegnerin, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.10.2008 - 2 MB 25/08 -, Juris) und - spätestens - der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan die Unzulässigkeit eines gegen ihn gerichteten Bürgerbegehrens zur Folge hätte, so hat das vorläufige Rechtsschutzbegehren gleichwohl keinen Erfolg.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Das schließt zwar - gerade auch im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsweggarantie - einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus, insbesondere dann, wenn die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit der Beschwerde angegriffen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 5).

    des Streitwertkatalogs in entsprechender Anwendung betreffend Abstimmungen sowie an der bisherigen Rechtsprechung des hiesigen Gerichts (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2019 - 1 S 699/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    So liegt der Fall hier (ebenso zu Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens: Senat, Urt. v. 21.04.2015 - 1 S 1949/13 - VBlBW 2015, 375, juris Rn. 141; OVG Schl.-Hol., Beschl. v. 08.10.2008 - 2 MB 25/08 - juris Rn. 16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - 2 O 6/19

    Bindungswirkung einer konkurrentenrechtlichen Sicherungsanordnung

    Ergänzend merkt der Senat an, dass die vom Verwaltungsgericht wohl insinuierte Möglichkeit, dass Besetzungsverfahren unter Beseitigung des Mangels zum Abschluss zu führen, durch einen Antrag der Vollstreckungsschuldnerin auf Abänderung des Eilbeschlusses - beim Verwaltungsgericht - entsprechend § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2008 - 2 MB 25/08 -, Rn. 9, juris) herbeigeführt werden kann.
  • LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22

    Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen

    Im Interesse effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann es geboten sein, die Hauptsache vorwegzunehmen, sofern eine Versagung vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsteller schwer und unzumutbar oder irreparabel belasten würde (BVerfG NJW 2002, 3691; BVerwG NVwZ 2000, 189; OVG Hamburg BeckRS 2020, 9944; OVG Berlin-Brandenburg NJW 2018, 2217; VGH München BeckRS 2018, 8608; OVG Münster BeckRS 2016, 55713; OVG Münster BeckRS 2016, 41509; VGH München BeckRS 2011, 54237; OVG Berlin-Brandenburg BeckRS 2011, 45065; OVG Bautzen BeckRS 2010, 50450; OVG Münster BeckRS 2009, 37413; OVG Schleswig BeckRS 2008, 40366; OVG Münster BeckRS 2007, 21718; OVG Saarlouis NVwZ-RR 2005, 550).
  • VG Lüneburg, 07.01.2021 - 1 B 52/20

    Bindungswirkung; Bürgerbegehren; Einstweilige Anordnung; Vorabentscheidung;

    Denn die vorläufige Zulassung hat irreversible Folgen und nimmt die Hauptsache zumindest faktisch in Teilen vorweg (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26 m.w.N.; Beschl. v. 19.3.2007 - 4 CE 07.416 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.12.2007 - 15 B 1744/07 -, juris Rn. 48; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 123 Rn. 26; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 123 Rn. 118).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 5 MR 10/21

    Eilrechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Zwar begründet § 16g Abs. 3 Satz 1 GO, wonach über Selbstverwaltungsaufgaben die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen können (Bürgerbegehren), nach Rechtsprechung des beschließenden Oberverwaltungsgerichts ein sicherungsfähiges öffentliches Recht, soweit das Bürgerbegehren zulässig ist (vgl. OVG Schleswig, a.a.O., Rn. 25; Beschl. v. 08.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 13;.
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